ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der CATS Crane Automation Technology Systems GmbH & Co KG
(Stand Dez. 2009)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz AGB`s genannt) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen (nachstehend kurz Lieferungen genannt) der CATS Crane Automation Technology Systems GmbH & Co KG (nachstehend kurz CATS genannt) an ihre Auftraggeber (nachstehend kurz Kunde genannt). Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingen des Kunden gelten nur insoweit, als CATS ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Werden im Einzelfall für bestimmte Lieferungen besondere, von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart, so gelten diese AGB`s nachrangig und ergänzend.

2. Angebot

2.1 Angebote von CATS gelten freibleibend, wenn nicht anders lautend.
2.2. Die in Katalogen, Prospekten und dgl. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn auf sie im Angebot und in der Auftragsbestätigung von CATS ausdrücklich Bezug genommen wird.
2.3 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von CATS weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können von CATS jederzeit zurückgefordert werden und sind sofort zu retournieren, wenn die Bestellung anderweitig vergeben wird. Sämtliche Rechte an Angebotsunterlagen stehen CATS zu. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind streng vertraulich zu behandeln.
2.4 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, Muster oder Proben sowie insbesondere die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien sind unverbindlich und haben rein informativen Charakter. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie der von CATS zu liefernden Waren oder zu erbringenden Leistungen dar.

3. Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn CATS nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt hat und/oder eine Leistung erbringt.
3.2 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3.3 Im Falle der Zurückziehung eines Auftrages durch den Kunden ist CATS berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Auftragswertes bzw. bei nachweisbar größerem Aufwand die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

4. Preise

4.1 Die Preise gelten als Preise inkl. Verladung, Verpackung, Transport und exkl. die jeweilige Umsatzsteuer. Die Lieferung erfolgt, nach Versandartwahl durch CATS, versichert. Sonderkosten des Versandes (express etc.) werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
4.2 Bei Reparaturaufträgen werden die von CATS als notwendig und zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes (zu den Preisen lt. Preisliste bzw. den zum Auftragszeitpunkt geltenden Stundensätzen für Dienstleistungen) abgerechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zu Tage treten, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf. Die im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten vor Ort auftretenden Wartezeiten sind in jedem Fall kostenpflichtig.

5. Lieferzeit

Die angegebene Lieferzeit versteht sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, für die Auslieferung der Waren ExW (Ex Works) Lager CATS bzw. ab der Verständigung über die Versandbereitschaft. Die Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Die Einhaltung derselben setzt voraus, dass CATS rechtzeitig in den Besitz aller kaufmännischen und technischen Anforderungen (z.B. Ursprungszeugnis für Exportzwecke) und Unterlagen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen, kommt, welche für die ununterbrochene und reibungslose Durchführung der Arbeiten notwendig sind. Ebenfalls ist die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, auch aus anderen Geschäftsfällen, Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit. Lieferzeitverzug von Unterlieferanten, Streik, Sperre, Ein- und Ausfuhrverbote, Krieg, Mobilisierung sowie andere Fälle höherer Gewalt entbinden CATS von der Verpflichtung, rechtzeitig zu liefern, ohne dass dadurch dem Kunden das Recht zusteht, den Auftrag rückgängig zu machen oder eine entsprechende Entschädigung zu verlangen.
Nimmt der Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung von CATS verschuldet, so kann CATS entweder die Erfüllung verlangen oder aber vom Vertrag gänzlich oder teilweise zurücktreten und Schadenersatz fordern.

6. Versand

Der Versand erfolgt nach Ermessen von CATS, sofern der Kunde keine bestimmten Weisungen gegeben hat. Sonderkosten des Versandes (express etc.) werden in jedem Fall weiterverrechnet. Müssen versandbereite Waren ohne Verschulden von CATS bei CATS gelagert werden, insbesondere, wenn der Kunde in Annahmeverzug bzw. im Zahlungsverzug aus anderen Geschäftsfällen ist, so ist CATS berechtigt, dem Kunden monatlich 5% des Rechnungswertes der betreffenden Rechnung für Lager- und sonstige Kosten zu berechnen. Darüber hinaus lagert diese Ware auf Gefahr des Kunden. Bei Eintreffen der Sendung hat der Kunde die Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen und allfällige
Beschädigungen oder Mängel sofort an den Frachtführer und an CATS zu richten. Etwaige Mängel, welche die Verwendung der Lieferung nicht verhindern, berechtigen den Kunden nicht, die Annahme hinauszuschieben oder zu verweigern.

7. Erfüllung- und Gefahrenübergang

7.1 Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung ab Lager CATS auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt, oder wenn der Transport durch CATS durchgeführt, organisiert und/oder geleitet wird.
7.2 Bei verzögertem Abgang aus dem Lager von CATS, der auf Umstände zurückzuführen ist, die auf Seiten des Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Alle von der Erfüllung seitens CATS abhängigen Fristen beginnen mit den genannten Zeitpunkten zu laufen.
7.3 Bei Leistungen, die keine Lieferung oder deren Teil darstellen, ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird, die Gefahr für eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit ihrer Erbringung auf den Kunden über.

8. Zahlung

8.1 Sofern keine gesonderten Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig.
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
8.3 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem CATS über dieselbe verfügen kann.
8.4 Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann CATS
a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zu Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
b) eine angemessen Verlängerung von in der Zwischenzeit bereits bestätigten Lieferterminen in Anspruch nehmen,
c) den ganzen noch offenen Kaufrestpreis fällig stellen (Terminverlust) und ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 2% über den zu diesem Zeitpunkt marktüblichen Bankzinsen für Kontokorrentkredite verrechnen, sofern CATS nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist oder
d) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall kann CATS auch alle vorprozessualen Kosten, die für die Erbringung der offenen Zahlung anfallen, an den Kunden weiterverrechnen.
Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen und fristgerechten Zahlung aufschiebend bedingt.

9. Eigentumsvorbehalt

CATS behält sich das Eigentum an sämtlichen von CATS gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zzgl. Zinsen und Kosten vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung von CATS berechtigt, die Ware weiterzuveräußern, zu be- bzw. verarbeiten, zu vereinigen oder zu vermieten sowie zu verleihen. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung gelten als zur Sicherung der Kaufpreisforderung an CATS abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Rechnungen anzubringen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von CATS hinzuweisen und CATS unverzüglich zu verständigen.

10. Gewährleistung

10.1 a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach erfolgter Lieferung der Hardware.
b) Die Gewährleistungsfrist für reparierte Geräte bzw. Austauschgeräte beträgt 6 Monate.
c) Für gebrauchte Waren übernimmt CATS keine Gewähr. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges gemäß Pkt. 7 bzw. nach Maßgabe des Erfüllungsorts.
10.2 Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. CATS, auf diese Weise unterrichtet, muss bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels die mangelhafte Ware/Leistung bzw. die mangelhaften Teile ersetzen oder an Ort und Stelle nachbessern bzw. sich zwecks Nachbesserung zusenden lassen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde die dazugehörigen Gebrauchs- und Installationsanleitungen nicht beachtet oder die Ware unsachgemäß behandelt.
10.3 Alle damit im Zusammenhang entstehenden Kosten (z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Fahrt- und Wegzeit) gehen (nach Maßgabe des Erfüllungsortes) zu Lasten des Kunden. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind die erforderlichen bzw. den einschlägigen Vorschriften entsprechenden Fach- (z.B. schaltberechtigte Personen) und Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüste und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich bereitzustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum von CATS.
10.4 Wird eine Ware von CATS auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Gewährleistung von CATS nur auf die bedingungsmäßige Ausführung.
10.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von CATS bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von CATS angegebene Leistung hinaus, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bereitgestelltes Material zurückzuführen sind. CATS haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
10.6 Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von CATS der Kunde selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Rechnungen hierfür werden ebenfalls nicht anerkannt. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungspflicht nicht verlängert.

11. Haftung, Gerichtsstand

11.1 CATS haftet, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur dann, wenn eindeutig Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden.
11.2 CATS haftet innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes für Personenschäden sowie für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. CATS sowie dessen Vor- und Zulieferanten haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet.
11.3 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (z.B. lt. Bedienungsanleitungen) oder der behördlichen Bedingungen, ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
11.4 Die angeführten Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung.
11.5 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Zuständig zur Regelung von Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Unternehmenssitz von CATS, d.h. das AG, LG Nürnberg.

12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht

Wird eine Ware von CATS auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen, Software oder sonstigen Spezifikationen u. ä. des Kunden angefertigt, so hat dieser CATS bei Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten und von allen denkbaren Inanspruchnahmen Dritter freizustellen,

13. Software

13.1 Jegliche Systemsoftware zur Programmierung von CATS-Produkten unterliegt diesen AGB`s zusätzlich den dafür notwendigen Lizenzbedingungen.
13.2 Für die Erstellung bzw. Lieferung von anwenderspezifischer Software gelten die Software-Lieferbedingungen der CATS in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung, siehe: www.craneautomation.de.
14. Service und Montage
Für Service- und Montagearbeiten gelten, ergänzend zu diesen AGB`s, die Service- und Montage-Lieferbedingungen der CATS jeweils in der aktuell gültigen Fassung, siehe: www.craneautomation.de.

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